Allgemeine Auftragsbedingungen Design Austria
    1.    Geltung
Diese AAB gelten für alle Grafik-Design-Aufträge zwischen dem Grafik-Designer (DA) und dem Auftraggeber. Sie gelten nicht für den Verkauf von Originalen oder gewerbliche Leistungen wie Reinzeichnungen nach fremden Entwürfen etc. Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AAB für die gesamte Geschäftsbeziehung.
    2.    Grundlagen der Zusammenarbeit
Der Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag zur Einräumung von Nutzungsrechten. Beratung beschränkt sich auf Grafik-Design. Der Grafik-Designer schafft Werke selbstständig, kann aber Mitarbeiter oder Partner einsetzen. Der Auftraggeber muss notwendige Unterlagen rechtzeitig bereitstellen.
    3.    Urheberrecht
Die Bestimmungen des UrhG gelten. Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht. Der Grafik-Designer darf seinen Namen am Werk anbringen. Auch bei Corporate-Design-Arbeiten muss er genannt werden. Patentfähige Elemente gehören dem Urheber.
    4.    Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein ausschließliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung. Änderungen sind nur mit schriftlicher Vereinbarung erlaubt. Rechte dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Computerdaten werden nicht automatisch überlassen. Jede Weiterverwendung nach Auftragsende erfordert ein neues Nutzungsrecht. Der Grafik-Designer darf seine Zustimmung nicht ohne angemessenes Honorar verweigern.
    5.    Gestaltungsfreiheit
Innerhalb des Briefings besteht Gestaltungsfreiheit.
    6.    Entgeltlichkeit von Präsentationen
Präsentationen sind entgeltlich. Die Einladung zur Präsentation gilt als Auftrag. Präsentationsentgelt umfasst keine Rechte. Vorschläge sind urheberrechtlich geschützt.
    7.    Leistung
Standardleistungen laut Honorar-Richtlinien gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Übergabe von Computerdaten bedarf einer separaten Vereinbarung. Notwendige Infos und Muster sind kostenlos bereitzustellen.
    8.    Fremdleistungen und Produktionsüberwachung
Der Grafik-Designer darf Nebenleistungen selbst erbringen oder im Namen des Auftraggebers beauftragen. Produktionsüberwachung erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag und gegen Entgelt.
    9.    Übergabetermin
Der Übergabetermin wird gewissenhaft eingehalten, höhere Gewalt ausgenommen. Verzögerungen durch den Auftraggeber verschieben auch den Liefertermin.
    10.    Verschwiegenheit, Rückgabe und Aufbewahrung
Der Grafik-Designer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unterlagen dürfen nicht ohne Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Originale und Daten sind zurückzugeben. Aufbewahrungspflicht: 1 Jahr.
    11.    Haftung
Der Grafik-Designer haftet bei grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seines Honorars. Für rechtliche Zulässigkeit, Texte, Bilder etc. übernimmt er keine Haftung. Auftraggeber haftet für bereitgestellte Materialien und bei widerrechtlicher Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
    12.    Honorar und Fälligkeit
Honorare basieren auf den DA-Honorar-Richtlinien. Zahlung ist spätestens bei Übergabe fällig. Bei Verzug: 1 % Verzugszinsen pro Monat. Keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber.
    13.    Provisionen
Provisionen dürfen nur angenommen werden, wenn sie dem Auftraggeber gutgeschrieben werden.
    14.    Belegmuster
6 Belegexemplare (bzw. angemessene Anzahl bei wertvollen Arbeiten) sind unaufgefordert zu übermitteln.
    15.    Auftragsdauer, Rücktritt, Storno, Kündigung
Einzelaufträge gelten bei Übergabe als erfüllt. Rahmenverträge verlängern sich automatisch, sofern nicht drei Monate vorher gekündigt. Rücktritt nach Präsentation ist möglich. Storno durch Auftraggeber verpflichtet zur Zahlung bisheriger Leistungen und ggf. Schadensersatz.
    16.    Erfüllungsort, Gerichtsstand
Geschäftssitz des Grafik-Designers.
    17.    Anwendbares Recht
Österreichisches Recht.
    18.    Schlussbestimmungen
Ungültige Teile berühren nicht die übrigen Bedingungen. Design Austria kann im Streitfall als Vermittler angerufen werden.
Quelle:
Design Austria (DA), Berufsverband der Grafik-Designer, Illustratoren und Produkt-Designer in Kooperation mit der WKO, Stand: 2002.

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